JAV der Staatsbibliothek zu Berlin

13 August, 2008

Familienheimfahrten

Gespeichert unter: Allgemein — lischen293 @ 7:50
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Hier hab ich mal noch den Link aufgeführt, bei dem ihr das Formular zur Rückerstattung von Kosten bei Familienheimfahrten findet. Einfach ausfüllen, Fr. Dahlmann geben und Daumen drücken :-)

http://becher.sbb.spk-berlin.de:8001/z/Formulare/Antrag%20Auszahlung%20Reisebeihilfe%20Azubi.doc

Hier auch nochmal die Begründung:

„Grundsätzlich forderten die Arbeitgeber eine ersatzlose Streichung der Regelungen zu den Familienheimfahrten, die bislang einmal pro Monat vom Ausbildungsträger übernommen wurden. In diesem Punkt sah die dbb tarifunion jedoch keinen Anlass, Verschlechterungen zuzustimmen, da die entsprechenden Regelungen (§ 15 Mantel-TV Azubi; § 16 a Mantel-TV Schü) keineswegs – wie von den Arbeitgebervertretern gemeint – überholt seien. Ganz im Gegenteil: Sie sind von sehr hohem Wert für die betroffenen Azubis, von denen zwar immer mehr Mobilität gefordert wird, sie im Gegenzug jedoch keinerlei Unterstützung dafür erfahren. Somit konnte an den Familienheimfahrten, die meist für die Bundesazubis von Bedeutung sind, festgehalten werden. Zusätzlich wurde die Vereinbarung getroffen, dass ab 300 km zusätzlich der ICE-Zuschlag gezahlt wird.“

(Quelle: http://www.dbbjnrw.de/sites/arbeitsfelder/berufs+tarifpolitik/ Wissenswertes_TVAoeD.pdf)

Im TvÖD heißt es konkret:

1 Für Familienheimfahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder vom Ort der auswärtigen Berufsschule, deren Besuch vom Ausbildenden veranlasst wurde, zum Wohnort der Eltern, der Erziehungsberechtigten oder der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners werden den Auszubildenden monatlich einmal die im Bundesgebiet entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen.
2 Beträgt die Entfernung mehr als 300 km, können im Bahnverkehr Zuschläge bzw. besondere Fahrpreise (z.B. für ICE) erstattet werden.
3 Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr möglich und zumutbar ist oder der Aufenthalt am jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte oder der auswärtigen Berufsschule weniger als vier Wochen beträgt.“

(Quelle: http://www.gehalt.de/Tarifvertrag/TVAoeD/BBiG-10a.htm)

4 Kommentare »

  1. Fahrpreisermäßigungen,

    sind damit auch die Vergünstigungen (29€ Ticket und so weiter gemeint. Und wie ist zumutbar (in welchem Zeitabstand zur Fahrt) zu buchen

    Kommentar von Franziska — 26 August, 2008 @ 8:52 | Antworten

  2. @Franziska:
    Im Prinzip beantragt man ja die Kostenerstattung erst nach der Fahrt. Also musst du dich schon selbst kümmern, wann du dein Ticket holst. Wenn du drei Tage vorher buchst, weil du dadurch nochmal 25% sparen kannst (o.ä.), dann ist das natürlich wünschenswert von seitens deines Arbeitgebers. Ich konnte allerdings keine genaueren Bestimmungen dazu ausfindig machen.

    Kommentar von lischen293 — 31 August, 2008 @ 3:31 | Antworten

  3. das ist ja n tolles ding!
    gilt das auch wenn man z.b. familie in spanien hat und am wochenende nach hause will? am günstigsten wär ja per flugzeug, aber ob die staabi sowas mit sich machen lässt…

    Kommentar von theo — 8 Januar, 2009 @ 5:17 | Antworten

  4. Nee, ich glaub das geht nicht:

    „Für Familienhaeimfahrten vom jeweiligen Ort der Ausbildungsstätte zum Wohnort der Eltern, der Erziehungsberechtigten oder Ehegatten werden den Auszubildenden monatlich einmal die im Bundesgebiet entstandenen Fahrkosten bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarten der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet…“

    Kommentar von lischen293 — 15 Januar, 2009 @ 12:29 | Antworten


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